Die Sache gibt Anlaß zur Beanstandung
Nachdem sich die Parteien nicht einigen können, ob eine Sache Mängel aufweist, suchen sie einen
Sachverständigen, von dem sie sicher sein können, daß er die Sache völlig neutral, unabhängig
und mit ausgewiesenem Sachverstand begutachtet. Der Sachverständige erstattet ein Gutachten,
in dem die Streitpunkte dokumentiert sind.
Das Gerichtsgutachten
In einem Zivilprozeß, bei dem eine mangelhafte Sache Streitgegenstand ist, wird der Richter einen
Beweisbeschluß dem zuständigen Sachverständigen zustellen, und ihn um die Erstattung eines
Gutachtens bitten. Der Sachverständige erstattet dem Gericht das Gutachten, wobei der Richter
das Gutachten nach seinem Ermessen würdigen kann.
Das Privatgutachten
Eine oder mehrer Privatpersonen schließen mit dem Sachverständigen einen Werkvertrag, in dem
sie alle Punkte festlegen, die Gegenstand des Vertrages sein sollen. Der Sachverständige wird den
Privatpersonen völlig neutral, unabhängig und mit ausgewiesenem Sachverstand ein Gutachten
erstatten.
Außergerichtliche Streitlösung
Die Streitparteien einigen sich auf einen Sachverständigen, der versuchen wird, einen für alle
Seiten tragbaren Kompromiss zu erarbeiten. Sachverständiger sowie die Streitparteien schließen
einen Werkvertrag und vereinbaren die Rechtsverbindlichkeit der dokumentieren Lösung.
Der Sachverständige
Der Sachverständige ist völlig neutral, unabhängig und von ausgewiesenem Sachverstand.
Der von der Handwerkskammer Passau öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige für das Metallbauhandwerk
Rainer Schreck
Osserstraße 18
84155 Bodenkirchen/ OT Aich
Tel. 0176/ 615 48 299
schreck@sachverstaendiger-schreck-metall.de
www.sachverstaendiger-schreck-metall.de