Die Sache gibt Anlaß zur Beanstandung

   Nachdem sich die Parteien nicht einigen können, ob eine Sache Mängel aufweist, suchen sie einen

   Sachverständigen, von dem sie sicher sein können, daß er die Sache völlig neutral, unabhängig

   und mit ausgewiesenem Sachverstand begutachtet. Der Sachverständige erstattet ein Gutachten,

   in dem die Streitpunkte dokumentiert sind.

Das Gerichtsgutachten

   In einem Zivilprozeß, bei dem eine mangelhafte Sache Streitgegenstand ist, wird der Richter einen

   Beweisbeschluß dem zuständigen Sachverständigen zustellen, und ihn um die Erstattung eines

   Gutachtens bitten. Der Sachverständige erstattet dem Gericht das Gutachten, wobei der Richter

   das Gutachten nach seinem Ermessen würdigen kann.

Das Privatgutachten

   Eine oder mehrer Privatpersonen schließen mit dem Sachverständigen einen Werkvertrag, in dem   

   sie alle Punkte festlegen, die Gegenstand des Vertrages sein sollen. Der Sachverständige wird den

   Privatpersonen völlig neutral, unabhängig und mit ausgewiesenem Sachverstand ein Gutachten

   erstatten. 

Außergerichtliche Streitlösung

  Die Streitparteien einigen sich auf einen Sachverständigen, der versuchen wird, einen für alle

  Seiten tragbaren Kompromiss zu erarbeiten. Sachverständiger sowie die Streitparteien schließen

  einen Werkvertrag und vereinbaren die Rechtsverbindlichkeit der dokumentieren Lösung.

Der Sachverständige

  Der Sachverständige ist völlig neutral, unabhängig und von ausgewiesenem Sachverstand.

 

Der von der Handwerkskammer Passau öffentlich bestellte und vereidigte

Sachverständige für das Metallbauhandwerk

Rainer Schreck

Osserstraße 18

84155 Bodenkirchen/ OT Aich

Tel. 0176/ 615 48 299

schreck@sachverstaendiger-schreck-metall.de 

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